Zum Thema Brandschutz in Stallanlagen

Pressemitteilung
Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
14.04.2024
Niedersächsische Stallanlagen sind vor Brandkatastrophen nicht gefeit!
20.000 Tiere verenden bei Großbrand in Sachsen-Anhalt
Auch in niedersächsischen Ställen fehlt der vorbeugende Brandschutz
Am 12. April 2024 ist in Binde im Altmarkkreis Salzwedel aus noch ungeklärter Ursache wieder
einmal eine große Schweinemastanlage in Brand geraten. Bei diesem Brandereignis sind fast 20.000
Schweine ums Leben gekommen. Nur ein Drittel der dort gehaltenen Schweine konnte gerettet
werden. Auch Feuerwehrleute wurden bei dem Einsatz verletzt. Der Schaden wird auf rund eine
Million Euro geschätzt, wobei das Tierleid unermesslich ist.
In dieser Mastanlage hatte es vor drei Jahren schon einmal gebrannt. Damals kamen ebenfalls
zahlreiche Tiere ums Leben. Nicht ohne Grund werden Erinnerungen an die wohl größte
Brandkatastrophe in einer Schweinemastanlage in Deutschland vor drei Jahren in Alt Tellin, bei der
rund 60.000 Sauen und Ferkel in den Flammen ums Leben kamen, wach: Beide Betriebe gehören
dem gleichen Mutterkonzern, der LFD Holding, an.
„Die Frage, warum die Betreiber der Anlage nach dem ersten Brand offensichtlich keine wirksamen
Vorkehrungen zur Vermeidung und Bekämpfung künftiger Brandereignisse, einschließlich der
Rettung der Tiere, getroffen und somit den Tod der Tiere und die Gefährdung der Menschen billigend
in Kauf genommen haben, drängt sich auf“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des
Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.
Auch Niedersachen ist immer wieder von Brandereignissen in Tierhaltungsanlagen betroffen – so
zuletzt im Februar dieses Jahres in der Gemeinde Großenkneten.
Die Niedersächsische Bauordnung macht bezüglich des Rettungsanspruches keinen Unterschied
zwischen Menschen und Tieren. Die Rettung der Tiere im Brandfall muss genauso effektiv
organisiert werden wie die von Menschen. Sind auf Grund der gesetzlichen Vorgaben die
Stallanlagen in Niedersachsen auf Brandereignisse vorbereitet?
Hierzu Ruhnke: „Eindeutig nein! Wir sind jedoch im Rahmen unserer Beteiligungsrechte bei der
Mitwirkung in Baugenehmigungsverfahren zu Tierhaltungsanlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass in
Niedersachsen viele Lücken in den rechtlichen Vorgaben zum vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutz sowie zur Tierrettung im Brandfall bestehen. Durch fehlende Maßgaben für den
Brandschutz in Tierhaltungsanlagen werden seitens der Baubehörden keine bzw. von Landkreis zu
Landkreis unterschiedliche Vorgaben gemacht, so dass zusätzlich zu der Gefährdung der
eingesperrten Tiere letztendlich auch eine Gefährdung der am Einsatz beteiligten Rettungskräften
billigend in Kauf genommen wird.“
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind ausnahmslos
Brandschutzkonzepte einzufordern. Diese sind inhaltlich landeseinheitlich verbindlich festzulegen
und regelmäßig zu evaluieren. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Organisation der Tierrettung
im Brandfall zu legen. Auf diese Weise könnte zukünftig das Risiko von Bränden in
Tierhaltungsanlagen mit dem dabei entstehenden unfassbaren Leid zigtausender Tiere und damit
auch die durch einen Brand entstehenden existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schäden für den
Tierhalter minimiert werden.
Ruhnke weiter: „Hierzu wäre zunächst das Niedersächsische Brandschutzgesetz im § 27 um die
Tierrettung zu ergänzen. Hier stellt sich aber offenbar die Innenministerin, Frau Daniela Behrens,
quer, obwohl im Koalitionsvertrag der amtierenden Landesregierung vereinbart wurde, eine zentrale
Statistik zu Stallbränden und deren Ursachen und Auswirkungen einzuführen und den vorbeugenden
baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz für den Neubau, die
Nutzungsänderung oder Erweiterung von Tierhaltungsanlagen rechtlich zu verbessern.“
Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. fordert deshalb zum Schutz der Tiere und zur
Vermeidung von Stallbränden eine umgehende Anpassung und einheitliche Umsetzung des
niedersächsischen Baurechts für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.

„So schlimm war Situation noch nie“

HILFE Tierschutzverein Harlingerland über ausgesetzte Katzen – Kastrationspflicht einhalten

VON INA FRERICHS

HARLINGERLAND – Die Situation um ausgesetzte, gefundene Katzen, insbesondere Mütter mit ihren Jungen, ist so extrem wie lange nicht mehr. Zu dieser Einschätzung kommt Elfi Kirchdorfer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Harlingerland. „So schlimm war es noch nie“,, sagt sie. Nahezu täglich werden Kitten gefunden – in Transportboxen, auf Bahngleisen, im Wald. „Die Kleinen sind teilweise so krank, dass sie es trotz sofortiger ärztlicher Versorgung nicht schaffen“, sagt Kirchdorfer betroffen.
Eine Katzenfamilie, die überlebt hat, wurde hinter einem Mülleimer auf einem Privatgrundstück im Landkreis Aurich gefunden. Die Tierheime in Aurich und Hage seien sehr voll, so habe der Tierschutzverein (TSV) Harlingerland die Katzen aufgenommen. „Die Mutter war völlig erschöpft“, sagt Kirchdorfer. Was mit ihr und ihren Kleinen in dieser verzweifelten Notlage passiert wäre, sei ungewiss. Glücklicherweise habe der TSV eine neue Pflegestelle, die die Familie aufnehmen konnte.

Den ganzen Artikel von Ina Frerichs aus dem Anzeiger für Harlingerland vom 21.11.2023 finden Sie bei NWZ Online.

Bereit für ein Haustier?

Manchmal entscheiden sich Menschen auch spontan und unüberlegt für die Aufnahme eines Haustieres. Und dann wird schnell nach einer Möglichkeit gesucht, das Tier wieder abzugeben. Wenn man merkt, dass Tierarztkostenentstehen, das Futter doch teurer ist als gedacht, das Tier mehr Zeit beansprucht als vorgestellt, das Tier ist noch nicht stubenrein und, und , und…Oft sollen wir dann helfen. Und wenn wir können, tun wir das auch. Aber grundsätzlich sollte sich jeder, der ein Tier aufnimmt, darüber im Klaren sein, welche Verantwortung er damit auf sich nimmt. Deshalb: Bitte lesen!!!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es gibt viele Gründe dafür, sich ein Tier ins Haus zu holen. Tiere bringen Freude. Sie schenken Wärme und Zuneigung und führen oft auch zu neuen Kontakten mit anderen Menschen. Die meisten Kinder fühlen sich zu Tieren hingezogen. Mit der Freundschaft zum eigenen Tier wächst auch die Bereitschaft, unsere Mitlebewesen zu achten und zu schützen.

Doch nicht jedes Tier passt zu jedem. Wenn Du Dir selbst Enttäuschungen und dem Tier ein ungewisses Schicksal ersparen willst, müssen zunächst einige grundsätzliche Fragen geklärt werden:

  • Hast Du genug Zeit Dich um ein Tier zu kümmern?
  • Passt ein Tier auch mit Deinen Zukunftsplänen zusammen?
  • Sind alle Familienmitglieder mit einem Tier einverstanden?
  • Falls sich Dein Kind ein Tier wünscht: Du trägst die Verantwortung und wirst Dich wahrscheinlich doch meist selbst um das Tier kümmern müssen. Bist Du dazu bereit?
  • Ob Hund, Katze oder Kleintier: Jedes Tier hat arteigene und individuelle Bedürfnisse. Kannst Du diesen gerecht werden?
  • Bist Du in der Lage Dein Tier zu verpflegen, auch wenn es einmal krank werden sollte?
  • Hast Du bedacht, dass ein Tier nach seiner Anschaffung auch im Unterhalt noch Geld kostet, z. B. Futterkosten, Schutzimpfungen oder tierärztliche Behandlungen?
  • Kannst Du die Unterbringung und Versorgung des Tieres auch im Urlaub oder bei tageweiser Abwesenheit regeln?

Wenn Du nur eine dieser Fragen nicht positiv beantworten kannst, empfehlen wir Dir, zum Wohle aller, vorläufig auf ein Tier zu verzichten, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Noch eine Anmerkung für den Fall, dass Du in einem Mietshaus wohnst:

Die Haltung von kleinen Heimtieren, von denen keine Lärm- und Geruchsbelästigungen ausgehen, sowie von Hunden und Katzen darf durch den Mietvertrag nicht generell verboten werden. Bei Hunden und Katzen bedarf das Haltungsverbot einer Abwägung im Einzelfall. Kleine Heimtiere können auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Ein Verbot der Haltung von gefährlichen Tieren und sogenannten „Ekeltieren“ kann jedoch im Mietvertrag geregelt sein. Insofern kann der Vermieter eine Tierhaltung nicht ohne Weiteres verbieten. In jedem Fall ist es aber ratsam, ihn vorab zu informieren und seine Zustimmung zu erbitten. Auch die Nachbarn sollten einbezogen werden, insbesondere dann, wenn sie – wie beim Hund unvermeidbar – die Bekanntschaft mit dem neuen Hausgenossen machen und mit neuen Geräuschen und manchmal auch Gerüchen konfrontiert werden. Ein freundliches Gespräch im Vorfeld und gegenseitige Rücksichtnahme ersparen Ärger im Nachhinein, den letztendlich Ihr Tier ausbaden müsste. ( Deutscher Tierschutzbund e.V)

Katzenschutzverordnung in ganz Niedersachsen

22.06.2023

Anlässlich der gestrigen Entscheidung für eine landesweite Katzenschutzverordnung in Niedersachsen fordert der Deutsche Tierschutzbund entsprechende Regelungen auf Bundesebene.

„Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen mit Freigang vorzuschreiben, ist der richtige Weg“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Nur durch die Kastration kann eine unkontrollierte Vermehrung verhindert und so das Leiden frei lebender Straßenkatzen eingedämmt und Tierheime entlastet werden. Kennzeichnung und Registrierung ermöglichen es, den Halter schnell ausfindig zu machen, wenn eine entlaufene Katze gefunden wird oder ein Tier kaltherzig ausgesetzt wurde.“ Mit Blick auf ganz Deutschland fordert Schröder deshalb eine bundesweite Regelung für mehr Katzenschutz. Diese müsse vorschreiben, dass Katzenhalter sowohl Kater als auch weibliche Katzen mit unkontrolliertem Freigang kastrieren lassen. Ebenso sollte eine Kennzeichnung mit einem Transponder mit Mikrochip und die anschließende Registrierung in einem Haustierregister wie FINDEFIX verpflichtend werden.

Niedersachsen geht mit gutem Beispiel voran

Neben Berlin ist Niedersachsen erst das zweite Bundesland, das eine wirksame Katzenschutzverordnung auf Länderebene einführt. Ansonsten sind es einzelne Kommunen, die auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach § 13b des Tierschutzgesetzes aktiv werden: Mittlerweile gibt es mehr als 1.000 solcher Städte und Gemeinden mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Freigängerkatzen – bei insgesamt über 10.000 Gemeinden in Deutschland. Obwohl diese Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, bleibt es aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ein Flickenteppich. „Was wir brauchen ist flächendeckender Katzenschutz: bundesweit“, so Schröder.

Versprochen hat die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag lediglich, dass Kennzeichnung und Registrierung von Hunden obligatorisch werden. Dass eine solche Pflicht genauso für Katzen gelten muss – kombiniert mit einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen – stellt der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen seiner aktuellen Kampagne „Jetzt mehr Tierschutz!“ klar. Mit der Kampagne informiert der Verband, welche Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag die Ampel-Koalition bereits angegangen hat und wo es bisher nur leere Versprechungen gibt (www.jetzt-mehr-tierschutz.de).

Landesweite Kastrationspflicht

Pressemitteilung

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

03.05.2023

Landesweite Kastrationsverordnung für Freigänger-Hauskatzen

 Nach 10-jährigem Anlauf wird der Niedersächsische Landtag über eine landesweite Kastrationsverordnung beraten

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. begrüßt ausdrücklich, dass die Regierungsparteien einen Antrag zur Einführung einer landesweiten Kastrationsverordnung in den Landtag eingebracht haben.

Laut Erhebungen des „Industrieverbandes für den Heimtierbedarf“ wurden 2022 in Deutschland 15,2 Mio. Hauskatzen gehalten. Im Jahr 1996 waren es noch 5,3 Mio. Der unkontrollierte Freigang stellt die bevorzugte Haltungsform von Hauskatzen dar. Auf Grundlage der Bevölkerungszahlen ist von ca. 1,6 Mio. Hauskatzen in niedersächsischen Haushalten auszugehen. Hauskatzen werden jedoch häufig nicht kastriert.

„Eine Hauskatze wird nicht automatisch zu einem Wildtier, nur weil sie ‚verwildert lebt‘. Sie bleibt ein domestiziertes Haustier, dasan ein Leben ohne menschliche Betreuung nicht mehr angepasst ist“, erläutert Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen. „Der Bestand verwildert lebender Hauskatzen, die auch tiermedizinischer Hilfe bedürfen, vergrößert sich ständig durch die Verpaarung mit unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten“, so Ruhnke weiter. Hinzu kommen unkastrierte ausgesetzte, zurückgelassene und vernachlässigte Hauskatzen, die zum Ausgangspunkt neuer Ansammlungen werden.

„Hauskatzen, die während der Corona-Zeit angeschafft und danach unkastriert ausgesetzt wurden, haben sich bereits jetzt unkontrolliert vermehrt und verstärken aktuell die Problematik“, beklagt Ruhnke, „so dass die Fortpflanzungskette verwildert lebender Hauskatzen permanent aufrechterhalten bleibt und in Gebieten ohne Kastrationsverordnung aktuell für einen Anstieg der Anzahl dieser Hauskatzen zu verzeichnen ist.“ Der Nachwuchs landet regelmäßig in erbärmlichem Zustand in den niedersächsischen Tierheimen, die bezüglich der Unterbringung von Katzen flächendeckend und dauerhaft an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt sind. Der entstehende Schaden bleibt so der Allgemeinheit überlassen. Darüber hinaus werden die jährlichen in finanziell in nennenswert sechsstelliger Höhe ausgestatteten Kastrationsaktionen des Landes Niedersachsen gemeinsam mit dem Tierschutzverband und der Tierärztekammer in ihrer Wirksamkeit geschwächt.

Die einzelnen Gebiete, in denen sich fortpflanzungsfähige Hauskatzen aufhalten, unterliegen einer hohen Zu- und Abwanderung. „Katzen halten sich bei ihrem Freigang nämlich nicht an kommunale Grenzen, so dass nur eine landesweite Verordnung hier die Lücken schließen kann“, ist Ruhnke sich sicher. Erfahrungen von Kommunen, die bereits eine Kastrationsverordnung für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen haben, ziehen ein positives Fazit. Ruhnke weiter: „Eine flächendeckende Kastration auf freiwilliger Basis ist nach unseren langjährigen Erfahrungen keine Alternative. Angebote, die auf Freiwilligkeit der Katzenhalter abzielten, blieben in den vergangenen 30 Jahren fast immer erfolglos – auch wenn den Betroffenen praktische Unterstützung und sogar eine Übernahme der Kastrationskosten durch die Tierschutzvereine zugesichert wurde.“

Eine landesweite Kastrationsverordnung im Umgang mit aufgefundenen Katzen bringt darüber hinaus Rechtssicherheit für die Tierschutzvereine, um Hauskatzen einfangen und tierärztlich behandeln zu können. Die Landesregierung muss nun eine flächendeckende Rechtsgrundlage schaffen, die dann überall in Niedersachsen gilt – damit die Verantwortung endlich an die zurückgegeben wird, die die Probleme verursachen: private Halter, die ihrer Katze oder ihrem Kater unkastriert Freigang gewähren.Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von
84 Mitgliedsvereinen, in denen über 24.500 Tierschützer*Innen organisiert sind.

Kontakt zu unserer Pressestelle unter: Info@tierschutzniedersachsen.de

Nicht jeder Jungvogel braucht Hilfe

Bitte nicht immer mitnehmen. Kann man das Nest ausfindig machen, setzen Sie den Nestling wieder zurück in sein Nest, damit er weiterhin von seinen Eltern versorgt wird. Scheuen Sie sich nicht davor, den jungen Vogel zu berühren, denn entgegen anders lautender Aussagen nehmen die Eltern ihren Nachwuchs auch weiterhin an. Hierbei sollten Sie allerdings äußerst vorsichtig und rasch vorgehen, um die Eltern und die anderen Jungvögel im Nest nicht in Panik zu versetzen.