Niedersächsisches Hundegesetz

Im Jahr 2011 ist das Niedersächsische Hundegesetz novelliert worden, um Menschen effizienter vor von Hunden ausgehenden Gefahren zu schützen. Wesentlicher Baustein des neuen Gesetzes sind Anforderungen an Versicherungsschutz, Kennzeichnung und Sachkunde, die alle Hundehalter in Niedersachsen erfüllen müssen.

Die Novelle ist im Juli 2011 in Kraft getreten und legt unter anderem fest, dass jeder Halter seinen Hund mit einem Chip kennzeichnen lassen muss. Notwendig ist überdies eine Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann.

Zentrales Register

Hunderegister Niedersachsen
Hunderegister Niedersachsen
Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können – etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 17,26 Euro anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 27,97 Euro.

Die Registrierung ist unter: „www.hunderegister-nds.de“ oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.

Nachweis der Sachkunde

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Beide Prüfungen werden jeweils ab 40 Euro kosten, über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer.

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.

Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht. Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.

Die Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.

Die Überprüfung der Einhaltung des Hundegesetzes obliegt den Gemeinden.

Weitere Fragen beantwortet ein aktualisierter Fragen-&-Antworten-Katalog mit Informationen rund um das Hundegesetz, den Sie auf der Homepage des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden.