Immer wieder kommt es vor, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, dass sie unzureichend oder gar nicht gefüttert werden oder kein Wasser erhalten. Wenn Sie so etwas beobachten oder ihnen etwas anderes merkwürdig vorkommt, zögern Sie nicht damit, einzugreifen.
Die beste und effektivste Art ist es, ein Amt, meist das Veterinäramt oder die Polizei, zu informieren und Angaben über das Tier, den Aufenthaltsort, das Delikt etc. zu machen. Dies kann auch anonym erfolgen (siehe unten). In besonderen Fällen (Fundtiere, Unglücksfälle) sind auch andere Ämter zuständig.
Tiere können sich nicht selbst helfen. Sie brauchen die Hilfe des Menschen. Der Tierschutzverein selbst ist allerdings keine Institution mit rechtlichen Befugnissen. Deshalb erwarten Sie nicht zuviel, denn in der Regel können wir kaum mehr tun als Sie selbst. Selbstverständlich beraten wir Sie aber gerne und unterstützen Sie auch.
Unter folgenden Telefonnummern können Sie einen Tierschutzfall melden bzw. Hilfe erhalten:
Landkreis Wittmund
Veterinäramt Wittmund: 04462/86-1405 / WWW
Landkreis Aurich
Veterinäramt Aurich: 04941/16-630 / WWW
Landkreis Friesland
Zweckverband Veterinäramt JadeWeser: 04421/7788-0 / WWW
Landkreis Leer
Veterinäramt Leer: 0491/926-1451 / WWW
Stadt Emden
Veterinäramt Aurich: 04941/16-3914 / WWW
Polizeinotruf: 110
Feuerwehr: 112
Anonyme Meldung von Tierschutzfällen
Grundsätzlich erleichtern Sie die Arbeit der Behörden, wenn Sie Tierschutzdelikte mit Namen und Kontaktangaben melden. Mitarbeitende der Veterinärämter können Sie dann bei Nachfragen erreichen, oder Sie können gegebenenfalls mit Ihrer Zeugenaussage vor Gericht wesentlich zur Beendigung des tierschutzwidrigen Zustandes beitragen. Namentlich gemeldete Tierschutzdelikte zeigen den Mitarbeitenden im Veterinäramt auch, dass Ihnen die Beseitigung der Tierleids so wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Namen dazu stehen.
Es gibt aber auch gute Gründe, Meldungen anonym abzugeben. Manchmal ist eine Anonymität empfehlenswert, wenn man mit den Menschen, auf die man hinweist, familiär, freundschaftlich oder beruflich verbunden ist oder wenn man Angst vor Repressionen hat.
Anonyme Meldung eines Tierschutzfalles per Telefon
Sie können sich bei den meisten Behörden anonym telefonisch melden. Schalten Sie dafür die Rufnummernübermittlung Ihres Smartphones aus.
Rufnummernübermittlung ausschalten
- iPhone (iOS): Einstellungen > Apps > Telefon > Meine Anrufer-ID senden > Regler von Grün auf Grau schieben.
- Android: Einstellungen > Anrufe > Zusätzliche Einstellungen > „Anrufer-ID anzeigen“ > „Nie anzeigen“
- Oder, sowohl für Android und iOS gültig: Geben Sie vor der Telefonnummer den GSM Code #31# ein. Für das Veterinäramt Wittmund würden Sie dann also #31#04462861405 in Ihr Mobiltelefon eingeben.
Anonyme Meldung eines Tierschutzfalles per Meldestelle
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) betreibt eine anonyme Meldestelle. Dort können Sie eine schriftliche Meldung abgeben, Bilder hochladen und ein Postfach für eine anonyme Kontaktmöglichkeit einrichten. Die Meldung wird dann an die zuständigen Veterinärämter weitergereicht und dann dort weiterverfolgt.
Denken Sie bei der schriftlichen Meldung bitte daran, so umfassend wie möglich zu informieren. Das ist besonders wichtig, wenn Sie das Postfach nicht nutzen wollen und keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme besteht. Das Formular der anonymen Meldestelle fragt z.B. nach „W-Fragen“, auf die Sie sich mit der folgenden Liste vorbereiten können:
Wichtige Angaben bei der schriftlichen Meldung eines Tierschutzfalles
- WO haben Sie ein Tierschutzvergehen beobachtet?
- WANN haben Sie ein Tierschutzvergehen beobachtet?
- WAS für ein Tierschutzvergehen haben Sie beobachtet (Tier krank oder verletzt? ohne Futter? ohne Auslauf? ohne Kontakt? misshandelt? etc.)
- WER hat das Tierschutzvergehen begangen (Name, Adresse, Kontaktdaten)
- WELCHE Tiere sind betroffen (Art, Alter, Geschlecht, Aussehen, Ohrmarke)
- Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Anonyme Meldung per E-Mail
ACHTUNG. Eine anonyme Meldung per E-Mail funktioniert in der Regel nicht. Eine Nachricht per E-Mail mit dem Hinweis, dass die Meldung anonym behandelt werden soll, kann nicht anonym behandelt werden. Behördenmitarbeiter sind verpflichtet, eingehende E-Mail-Nachrichten in Gänze zu speichern. Damit würde dann mindestens über die Absender-E-Mail-Adresse ein Rückschluss auf Sie möglich sein. Diesen Rückschluss kann eventuell auch die angezeigte Person ziehen, wenn diese im Rahmen eines Verfahrens über den Anwalt Akteneinsicht bekommt. Eine Möglichkeit könnten sogenannte Einmal- oder Wegwerf-Emailadressen sein. Die haben aber den oben beschriebenen Nachteil, dass keine Rückfragen möglich sind.
Weitere Zuständigkeiten bei besonderen Tierschutzfällen
Wenden Sie sich bei Fundtieren am besten an das Fundamt (z.B. Fundamt Stadt Wittmund: 04462/983-1270).
Wenden Sie sich bei Notfällen (z.B. Tierhalter überraschend im Krankenhaus ohne gesicherte Versorgung der Tiere) an das Ordnungsamt:
- Ordnungsamt Wittmund: 04462/86-1233
- Ordnungsamt Kreis Aurich: 04941/16-0