Zum Thema Brandschutz in Stallanlagen

Pressemitteilung
Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
14.04.2024
Niedersächsische Stallanlagen sind vor Brandkatastrophen nicht gefeit!
20.000 Tiere verenden bei Großbrand in Sachsen-Anhalt
Auch in niedersächsischen Ställen fehlt der vorbeugende Brandschutz
Am 12. April 2024 ist in Binde im Altmarkkreis Salzwedel aus noch ungeklärter Ursache wieder
einmal eine große Schweinemastanlage in Brand geraten. Bei diesem Brandereignis sind fast 20.000
Schweine ums Leben gekommen. Nur ein Drittel der dort gehaltenen Schweine konnte gerettet
werden. Auch Feuerwehrleute wurden bei dem Einsatz verletzt. Der Schaden wird auf rund eine
Million Euro geschätzt, wobei das Tierleid unermesslich ist.
In dieser Mastanlage hatte es vor drei Jahren schon einmal gebrannt. Damals kamen ebenfalls
zahlreiche Tiere ums Leben. Nicht ohne Grund werden Erinnerungen an die wohl größte
Brandkatastrophe in einer Schweinemastanlage in Deutschland vor drei Jahren in Alt Tellin, bei der
rund 60.000 Sauen und Ferkel in den Flammen ums Leben kamen, wach: Beide Betriebe gehören
dem gleichen Mutterkonzern, der LFD Holding, an.
„Die Frage, warum die Betreiber der Anlage nach dem ersten Brand offensichtlich keine wirksamen
Vorkehrungen zur Vermeidung und Bekämpfung künftiger Brandereignisse, einschließlich der
Rettung der Tiere, getroffen und somit den Tod der Tiere und die Gefährdung der Menschen billigend
in Kauf genommen haben, drängt sich auf“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des
Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.
Auch Niedersachen ist immer wieder von Brandereignissen in Tierhaltungsanlagen betroffen – so
zuletzt im Februar dieses Jahres in der Gemeinde Großenkneten.
Die Niedersächsische Bauordnung macht bezüglich des Rettungsanspruches keinen Unterschied
zwischen Menschen und Tieren. Die Rettung der Tiere im Brandfall muss genauso effektiv
organisiert werden wie die von Menschen. Sind auf Grund der gesetzlichen Vorgaben die
Stallanlagen in Niedersachsen auf Brandereignisse vorbereitet?
Hierzu Ruhnke: „Eindeutig nein! Wir sind jedoch im Rahmen unserer Beteiligungsrechte bei der
Mitwirkung in Baugenehmigungsverfahren zu Tierhaltungsanlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass in
Niedersachsen viele Lücken in den rechtlichen Vorgaben zum vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutz sowie zur Tierrettung im Brandfall bestehen. Durch fehlende Maßgaben für den
Brandschutz in Tierhaltungsanlagen werden seitens der Baubehörden keine bzw. von Landkreis zu
Landkreis unterschiedliche Vorgaben gemacht, so dass zusätzlich zu der Gefährdung der
eingesperrten Tiere letztendlich auch eine Gefährdung der am Einsatz beteiligten Rettungskräften
billigend in Kauf genommen wird.“
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind ausnahmslos
Brandschutzkonzepte einzufordern. Diese sind inhaltlich landeseinheitlich verbindlich festzulegen
und regelmäßig zu evaluieren. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Organisation der Tierrettung
im Brandfall zu legen. Auf diese Weise könnte zukünftig das Risiko von Bränden in
Tierhaltungsanlagen mit dem dabei entstehenden unfassbaren Leid zigtausender Tiere und damit
auch die durch einen Brand entstehenden existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schäden für den
Tierhalter minimiert werden.
Ruhnke weiter: „Hierzu wäre zunächst das Niedersächsische Brandschutzgesetz im § 27 um die
Tierrettung zu ergänzen. Hier stellt sich aber offenbar die Innenministerin, Frau Daniela Behrens,
quer, obwohl im Koalitionsvertrag der amtierenden Landesregierung vereinbart wurde, eine zentrale
Statistik zu Stallbränden und deren Ursachen und Auswirkungen einzuführen und den vorbeugenden
baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz für den Neubau, die
Nutzungsänderung oder Erweiterung von Tierhaltungsanlagen rechtlich zu verbessern.“
Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. fordert deshalb zum Schutz der Tiere und zur
Vermeidung von Stallbränden eine umgehende Anpassung und einheitliche Umsetzung des
niedersächsischen Baurechts für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.

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