Es ist wirklich schön, solche Unterstützung zu haben. Gerade Trockenfutter benötigen wir im Momnt so sehr. Ganz herzlichen Dank an den unbekannten Spender/in
Kirchdorfer
Zwei Fellnasen haben neuen Wirkungskreis
Update: 14.11.2022 Jetzt werden die beiden tatsächlich zu Notfe(ä)llen. Wir hatten so gehofft, dass sich rechtzeitig Menschen finden, die den beiden ein Zuhause schenken wollen. Doch leider gibt es keine echten Interessenten. Die beiden sollen auf jeden Fall zusammen bleiben, denn das waren sie ihr ganzes bisheriges Leben. Ja, Theo gehört zu den sog. Qualzuchten, aber er ist nun mal da und auch er wünscht sich, nachdem er sein Zuhause auf so tragische Weise verloren hat, wieder Menschen, die mit ihm das Leben genießen, an seiner Seite sind und spielen und kuscheln. Das vermissen beide so sehr.
Das sind Theo (weiß grauer BKH Scottish fold) und Schosch (grauer BKH) .

Sie sind 7 und 5 Jahre alt, kastriert und geimpft. Schosch ist zudem tätowiert. Aufgrund eines notwendigen Umzuges und Änderung der familiären Verhältnisse suchen beide gemeinsam nun ein neues Heim. Sie werden nicht getrennt. Sie sind reine Wohnungskatzen und würden sich über viel Platz und kuschelige Höhlen und Kratzbäumen zum Klettern sehr freuen.
Beide wurden vom Tierarzt durchgecheckt, dabei wurde bei Schosch eine leichte Arthrose an der linken Vorderhand entdeckt, die regelmäßig kontrolliert werden muss. Zudem hat „Schoschi“ Übergewicht, was auf jeden Fall reduziert werden muss. Beides führt dazu, dass er ab und an leicht humpelt. Aktuell bedarf es jedoch noch keiner Medikamente. Im Vordergrund steht die Gewichtsreduktion, um die Gelenke zu entlasten. Ebenfalls benötigt er zusätzliche Fellpflege, da ihm das Putzen aufgrund des Übergewichtes etwas schwerer fällt. Leider ist er kein großer Fan vom Bürsten, weshalb man ein bisschen Geduld und manchmal auch Überredung in Form von Leckereien oder Pasten braucht. Es muss zudem zwingend auf hochwertiges Futter ohne Getreide und Zucker geachtet werden, da BKH Katzen aufgrund der Züchtung einen verkürzten Darm haben und Kohlehydrate schlecht bis gar nicht verdaut werden können. Dies hat leider auch zum Gewicht von Schosch beigetragen.
Beide sind sehr anhänglich, menschenbezogen und schmusen gerne. Die beiden kennen weder Hunde noch andere Katzen und sollten in keinen Haushalt mit kleinen Kindern vermittelt werden.
Die beiden werden nur gegen Schutzvertrag und Schutzgebühr sowie nach positiv erfolgten Vorkontrolle vermittelt.
Wenn Sie die beiden kennen lernen möchten, melden Sie sich gerne. Informationen: 015231930295

Drei Zwerge haben ihre Menschen
Update: 15.01.23 Alle sind vermittelt. Alls Gute, ihr Zwerge.
Update: 06. 12.22 Die drei sind gesund und munter. Gestern konnten sie zu Andrea umziehen. Dort befinden sich bereits 3 Kitten, die auf den Tag genau so alt wie unsere sind und auch als Flaschenkinder groß gezogen wurden. Da wir keine Möglichkeiten hatten, sie unterzubringen, hat Andrea sich bereit erklärt, die Kleinen bei sich aufzunehmen. Ein ganz herzliches Danke Schön dafür. Es ist eine großartige Hilfe.



Jetzt aber suchen die Zwerge ein neues Zuhause, wo sie bald ihre eigenen Menschen glücklich machen können. Sie sind jetzt 9 Wochen alt, erhalten demnächst ihre erste Impfung und sind dann startklar. TSV Harlingerland e.V., Tel.. 04974-9144931
Update: 07.11.22 Die drei dürften es geschafft habe. Alle fressen jetzt gut, nehmen zu und das Fläschen kann zeitweise schon dem präsentierten Nassfutter weichen. Wenngleich immer noch unglaublich gerne genuckelt wird.



Update: 26.10.22
Es ist Zeit, mal wieder etwas von dem Zwergennachwuchs zu erzählen, aber auch, um einmal Danke zu sagen. Danke an Yvonne, die sich die Nächte um die Ohren schlägt, um den Kleinen den optimalsten Start ins Leben zu ermöglichen, sich liebevoll wirklich rund um die Uhr um sie kümmert und immer von den kleinen Fortschritten berichtet. Aber auch ein großes Dankeschön an die Menschen, die die Zwerge mit Sachspenden unterstützen. Das ist eine so große Hilfe, denn gerade Aufzuchtsmilch oder Kittenfutter ist normalerweise nicht in den Spendenboxen. Und so hilft uns dies sehr bei der Versorgung.




Ja, und zu den Kleinen? Sie wachsen und gedeihen, und auch Holly, die kleine Mickermaus, macht sich mehr als gut, trinkt zunehmend besser und nimmt zu. Wir denken, die schwierigste Zeit ist überstanden. Und so können wir durchaus auch schon über ein neues Zuhause nachdenken. Nein, es gibt noch keinen Umzug, dazu müssen sie selbstverständlich älter sein, aber eine Perspektive für die Drei wäre schön. Wer sich also für die Fellnasen begeistern kann, gerne melden. TSV Harlingerland e.V., Tel.. 04974-9144931
Update: 17.10.22 Die drei waren heute beim Tierarzt und sie sind soweit gesund. Allerdings macht uns Holly etwas Sorgen, denn sie wollte in den letzten Tagen nicht besonders viel fressen und nimmt deshalb nicht richtig zu. Nun wird sie alle 2 Stunden gefüttert, damit sie wenigstens immer ein bisschen Nahrung aufnimmt. Es sind wohl die Würmer, mit denen sie noch kämpft. Also bitte noch immer Daumen drücken.
Update: 09.10.22 Es sieht gut aus…June, Holly und Maru trinken gut und nehmen zu. Und auch Maru, der immer ein bisschen Wackelkandidat war, hat sich stabilisiert. Es ist noch sehr früh, aber wer sich vorstellen kann, die Kleinen später zu adoptieren, kann sich gerne schon melden. Er wird dann besonders mit Informationen versorgt.
Zwei Mädels und ein Junge sind neu in unserem „Bestand“. Sie wurden von der Mutter verlassen, da sie offensichtlich zu schwach war, um alle ihre Kitten ausreichend zu versorgen. Das Kräftigste hat sie mitgenommen, die drei mit einem Gewicht von 85 bis 100gr hat sie, nur drei Tage nach der Geburt, zurückgelassen. Dank Yvonne konnten wir helfen und die drei werden nun bestens versorgt. Trotzdem sind die Kleinen noch nicht auf der sicheren Seite. Aber wir hoffen sehr, dass sie es alle schaffen. Informationen: TSV Harlingerland e.V., Tel.: 04974-9144931

Mia und Hero haben ein eigenes Zuhause
Die beiden sind umgezogen und sie fühlen sich in ihrem neuen Zuhause wohl. Alles Gute für Euch und Eure neue Familie.



Update: 26.10.22
Jetzt möchte ich mal selbst die Initiative ergreifen, denn…ich will mal ehrlich sein… die Vermittlung läuft grottenschlecht. Und ich und mein Bruder würden doch so gerne endlich in ein eigenes Zuhause umziehen. Denn so langsam ist uns die Welt im Katzenzimmer zu klein. Wir wollen mehr! Vor allem aber Menschen, die mit uns schmusen und spielen, bei denen wir auf dem Schoß sitzen dürfen und die wir mit unserer Liebe und Zuneigung verwöhnen dürfen. Denn wir lieben die Menschen und möchten immer ganz eng mit ihnen zusammen sein. Schmusetiger nennt man das wohl.

Unsere Geschichte? Hero kam als Kaiserschnitt zur Welt und hatte Glück, dass seine Mama Holly sich liebevoll um ihn gekümmert hat. Ich wurde alleine in einem Vorgarten gefunden. Und dann kam ich zu Holly und Hero…also sind wir keine „echten“ Geschwister, aber es fühlt sich so an, weil wir uns jetzt ziemlich gerne haben und Mama Holly mich sofort adoptiert hat. (Sie sucht übrigens auch ihre Menschen). Deshalb möchten Hero und ich auch gerne zusammen bleiben. Denn wir können einfach toll zusammen spielen. Wenn ihr also ein Plätzchen für uns beide frei habt, dann ruft doch bitte an. Wir sind so ungeduldig und können es kaum erwarten. Wir sind 12 Wochen alt, geimpft und gechippt. Und natürlich beherrschen wir das Katzen ABC perfekt. Informationen: TSV Harlingerland e.V., Tel.: 04974-9144931
(Das Beitragsfoto ist von thabisfotowelt)
ZUGELAUFENE KATZEN DÜRFEN NICHT EINFACH BEHALTEN WERDEN
Mal zur Info…

Da es oft vorkommt, dass Freigänger mehrere regelmäßige „Anlaufstellen“ haben und es sich dort sogar mehrere Tage „gemütlich“ machen oder Spaziergängern folgen, kommt es auch fast genauso oft zu Streitigkeiten zwischen den Eigentümern dieser Katzen und den Menschen, die irrtümlich davon ausgehen, dass die Katze herrenlos sei und es nun „ihre Katze“ sei. Doch wie ist hier die rechtliche Lage? Darf man das Tier behalten? Kann man anderen verbieten, die Katze zu füttern oder aufzunehmen? Muss man den Fund melden? Die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries hat im Alltag häufig mit diesen Streitigkeiten zu tun. Sie hat die wichtigsten Punkte im Folgenden zusammengefasst.
Regelmäßig bekomme ich Anfragen von Katzenhaltern, die so oder ähnlich beginnen: „Vor längerer Zeit kam regelmäßig eine fremde Katze zu uns in den Garten. Wir haben dann im örtlichen Tierheim nachgefragt, ob eine solche Katze vermisst wird, aber es gab keine Suchmeldung. Dann haben wir uns entschlossen, sie zu behalten und haben sie chippen, impfen und kastrieren lassen. Nun füttern unsere Nachbarn die Katze regelmäßig gegen unseren Willen, locken sie zu sich in die Wohnung und wollen sie uns nicht mehr zurückgeben.“
Auch wenn es landläufig heißt, dass Katzen sich ihre Menschen aussuchen würden, kann dieses „tierische“ Verhalten rein juristisch betrachtet keinen Einfluss auf das Eigentum an der Katze haben. Nur der Eigentümer selbst kann nach Artikel 14 Grundgesetz in Verbindung mit § 903 BGB über sein geschütztes Grundrecht entscheiden. Zwar muss er gemäß § 903 Satz 2 BGB die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere beachten. Dennoch kann er frei entscheiden, ob überhaupt und wem er seine Katze übereignen möchte, sei es zum Beispiel durch Schenkung oder durch einen Verkauf.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei jeder Freigängerkatze zunächst davon ausgegangen werden muss, dass sie jemandem gehört, dessen Recht zu respektieren ist. Im geschilderten Beispiel ist die Anfragende der Meinung, es sei ihre Katze und die Nachbarn entzögen ihr ihr Eigentum. Dass sie jedoch durch ihr eigenes Verhalten selbst die ganze Zeit dem eigentlichen Eigentümer seine Katze entzieht, ist ihr nicht bewusst.
Dies bedeutet (abgesehen von Notfällen!) Folgendes:
- Eine fremde Katze sollte grundsätzlich zunächst nicht als herrenlos betrachtet werden und die Rechte des „unbekannten“ Eigentümers müssen respektiert werden.
- Das Anlocken einer fremden Katze ist nicht grundsätzlich verboten. Dabei sollte es aber auch belassen werden. Gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers ist sogar auch das zu unterlassen, selbst wenn man der Meinung ist, es besser zu wissen als der Eigentümer.
- Wer eine fremde Katze an sich nimmt, ohne eine ordnungsgemäße Fundmeldung beim örtlichen Fundbüro zu machen, verstößt gegen das Fundrecht und kann sich einer Fundunterschlagung strafbar machen. Die Anfrage beim örtlichen Tierheim, ob eine Katze vermisst wird, reicht dafür nicht aus. Auch wenn der Eigentümer nicht nach seiner Katze sucht, zum Beispiel weil sein Freigänger für gewöhnlich nur alle paar Tage nach Hause kommt und er daher gar nicht davon ausgeht, dass seine Katze entlaufen ist, so bedeutet dies nicht, dass die Katze niemandem gehört.
- In Unkenntnis der Vorerkrankungen, bisherigen Impfungen oder sonstigen Behandlungen durch mehrere Leute, die meinen es sei „ihre Katze“, könnte der Katze ein gesundheitlicher Schaden zugefügt werden.
Der Gedanke, „es doch nur gut zu meinen“ , rechtfertigt es also nicht, eine Katze durch das regelmäßige Füttern, bei sich aufzunehmen und vielleicht sogar auf sich selbst zu registrieren, sich widerrechtlich anzueignen und dem eigentlichen Eigentümer zu entziehen.
Vielmehr sollte zunächst alles unternommen werden, den eigentlichen Eigentümer zu finden. Nur wenn das nicht möglich ist, kann ein Finder Eigentümer werden, sofern er die Vorschriften des BGB zum Fundrecht einhält. Das bedeutet: Kennt er den Eigentümer nicht, muss er eine Fundanzeige beim örtlichen Fundbüro machen und sollte sich unbedingt einen Nachweis hierfür geben lassen. Zusätzlich sollte auch bei den Tierheimen im Umkreis und bei TASSO eine Fundmeldung abgegeben werden. Eine Abgabe in das Tierheim ist nicht vorgeschrieben. Mit der Fundmeldung bei der zuständigen Behörde läuft die sechsmonatige Frist des § 973 BGB in der der Eigentümer oder ein sonstiger Empfangsberechtigter die Möglichkeit hat, seine Katze – gegen Erstattung der dem Finder entstandener notwendiger Kosten – zurückzunehmen. Meldet sich in dieser Zeit keiner bei der Behörde oder dem Finder, so kann der Finder Eigentümer der Katze werden. Hier zeigt sich, warum die Katze nicht abgegeben werden sollte, da man damit in der Regel seine Rechte als Finder endgültig und unwiderruflich abtreten muss.
Mit Ablauf der obigen sechsmonatigen Frist und dem Eigentumserwerb des Finders beginnt dann die Dreijahresfrist des § 977 BGB zu laufen, in der der Eigentümer die Katze noch zurückfordern könnte.
Alternativ: Wenn Sie merken, dass eine Katze gut zu Ihnen passt und Sie sich vorstellen können eine Katze aufzunehmen, überlegen Sie statt der Besuchskatze, die im Zweifel jemandem gehört, einer der vielen Katzen, die in den Tierheimen sitzen und warten, ein schönes neues Zuhause zu geben. Hier kann es sich auch lohnen, mal bei TASSOs Online-Tierheim shelta reinzuschauen. (verfasst von Tasso)

Vier zauberhafte Fellnasen haben ein Zuhause



Die kleine Familie wurde beim Fundamt und dem Tierheim Hage gemeldet. Hage hatte aktuell keine Kapazitäten mehr, die Tiere aufzunehmen. So haben wir sie untergebracht, in der Vorstellung, dass sie dann später von Hage übernommen werden. Das aber geschieht nicht, da sie „keine Tiere aufnehmen, die vorher im Besitz eines anderen Tierschutzvereins waren“. So kann es gehen…Wir hatten gedacht, wir helfen…
Nun bleiben sie bei uns, aber es sprengt jetzt auch unsere Möglichkeiten. Deshalb suchen wir ganz dringend für die Zwerge ein Zuhause. Wer hier helfen möchte, melde sich bitte! TSV Harlingerland e.V., Tel.. 04974-9144931