Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Kommentar

Deutschen Tierschutzbundes Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes und zum Demonstrationsaufruf der Landesjägerschaft

28.01.2025

Zur beabsichtigten Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes und zum Demonstrationsaufruf der Landesjägerschaft

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. kritisiert die nicht angebrachte Tonlage und das Verbreiten von falschen Informationen im Zusammenhang mit der Novellierung des niedersächsischen Jagdgesetzes durch die Landesjägerschaft.

Obwohl die Landesjägerschaft als einziger Verband von Landwirtschaftsministerin Staudte zu drei Dialogveranstaltungen eingeladen worden ist, war dieser nicht bereit, eigene Vorschläge, geschweige denn Kompromissvorschläge zu unterbreiten, sondern setzt durch ihr Verhalten auf Konfrontation mit dem Ziel der Einschüchterung von Entscheidungsträgern analog der letztjährigen Bauernproteste.

Schwer wiegt hierbei, dass die Landesjägerschaft von der SPD-Landtagsfraktion verlangt, sich von den vermeintlich rein ideologisch begründeten Änderungen des Jagdgesetzes klar und unmissverständlich zu distanzieren. Man stemmt sich gegen Veränderungen, weil man „…das schon immer so gemacht hat„.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist überrascht, dass die Landesregierung auf Grund der vermeintlich scharfen Kritik durch die Landesjägerschaft und der Ankündigung einer Großdemonstration in Hannover – so in vielen Berichterstattungen zu lesen – von ihren im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen Abstand genommen hat.

Und nicht nur das: Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele entspricht dem Willen der Wählerinnen und Wähler dieser Regierung. Es widerspricht den Grundpfeilern unserer Demokratie, ein solches Vorhaben auf Grund massiver Proteste einer im Vergleich mit der Wählerschaft kleinen Gruppe aufzugeben.

Die Koalitionspartner wollten „die Jagd im Bereich Tierschutz […] weiterentwickeln, und so zu einer höheren Akzeptanz der Jagd beitragen“. Insbesondere sollte der Abschuss von Katzen und Hunden in Niedersachsen beendet und die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren verboten werden. Ein Ansinnen, welches in der heutigen Zeit allein unter ethischen Gesichtspunkten geboten, weidgerecht, sittlich begründet und dem Geist der Gegenwart entspricht, aber auch eine Klarstellung von rechtlichen Regelungen beinhaltet.

Füchse in Schliefenanlagen sind ständigem Stress ausgesetzt und das, obwohl sie in diesen Anlagen, welche der Ausbildung und (überwiegend) der Leistungsfeststellung von Jagdhunden dienen, ohne weiteres auch durch den Ever-Fox bzw. der Mechanical Mikkel Methode ersetzt werden könnten, welche in skandinavischen Ländern bereits seit Jahren mit Erfolg praktiziert wird.

Ein weiteres Beispiel ist die Ausbildung von Jagdhunden an der lebenden Ente: hier wird die Ente kurzfristig durch eine Papiermanschette flugunfähig gemacht. Diese löst sich im besten Fall im Wasser auf, soweit der Hund die Ente nicht apportiert und sie sich selbst überlassen bleibt. Kurz gesagt – die Ente kann auf Grund der Papierummantelung nicht wegfliegen. Enten, die der Hund aufs offene Wasser vor den Jagenden treiben soll, haben somit keine Chance zur Flucht. Für einen Vogel, dessen Überleben von seiner Flugfähigkeit abhängt, bedeutet das bei seinen meist sinnlosen Fluchtversuchen großen Stress und Todesängste.

Jährlich werden schätzungsweise mehrere tausend Jagdhunde an lebenden Enten geprüft, die extra für diesen Zweck gezüchtet werden. Da pro Hund zu Übungszwecken bis zum Bestehen der Prüfung mehrere Enten auf diese Art und Weise eingesetzt werden, sterben allein für dieses Training vor der eigentlichen Prüfung jährlich ein Vielfaches an Tieren.

Auch hier gibt es mittlerweile bessere und vor allem tierschutzgerechtere Alternativen, indem der junge Hund z.B. gemeinsam mit einem älteren, erfahrenen Hund auf die Jagd mitgenommen wird, so dass er das richtige Verhalten durch Tradieren der Signale und Verhaltensweisen erlernt. In anderen Bundesländern ist die Ausbildung der Jagdhunde an der lebenden Ente aus den o.a. Gründen bereits verboten – mit dem „Erfolg“, dass Jägerinnen und Jäger gern die Entenfänge in Niedersachsen aufsuchen.

Auch hier ist uns z. B. Dänemark voraus: dort wird vornehmlich mit sogenannten Dummies bei der Jagdhundeausbildung gearbeitet und seitens des dänischen Jagdverbandes auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Einsatz vom „kalten Wild“ (eine tote Ente) diese am Vortag tierschutzgerecht getötet werden muss.

Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern. Da die Ausbildung der Hunde zur Jagd keine weidgerechte Jagdausübung ist, ist diese Art der Ausbildung rein rechtlich betrachtet bereits verboten1. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine rechtliche Anpassung vorzunehmen.

Auch der Haustierabschuss erschließt partout nicht! So ist der Abschuss von Katzen in NRW und Saarland verboten. In Baden-Württemberg sind die Regel des Bundesnaturschutz-gesetzes anzuwenden. Sogar das Präsidium des sächsischen Landesjagdverbandes hat sich öffentlich gegen die aktive Bejagung verwilderter Hauskatzen ausgesprochen, weil das Risiko des Fehlabschusses der langsam zurückkehrenden Wildkatze durch Verwechselung viel zu hoch ist2. Hier wird auf Kastrationsprogramme und auf die Kastrationspflicht für Katzen gesetzt. Die Kastration führt neben der mittel- bis langfristigen Reduzierung von entlaufenen Hauskatzen zudem auch zu einer Verringerung des Bewegungsradius der Katze.

Das Bundesjagdgesetz legt fest, dass das Jagdrecht die ausschließliche Befugnis ist, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege des jagdbaren Wildes verbunden3.

Der durch die Landesjägerschaft immer wieder angeführte Arten- und Naturschutz ist keine Aufgabe, die sich aus dem Jagdrecht ergibt! Dies erfolgt durch die Landesjägerschaft als ein eingetragener Verein (Naturschutzverband) im Rahmen einer freiwilligen ehrenamtlichen Leistung – wie dies auch durch den NABU oder BUND erfolgt. Aus dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ergibt sich jedoch keine rechtlichen Befugnisse zur Anwendung bzw. Auslegung des Jagdrechtes. Hierüber haben die Naturschutzbehörden als Genehmigungsbehörden die Aufsicht.

Somit kann das Jagdrecht nur für jagdbare Wildarten angewandt werden. Alle anderen Wildtiere unterliegen dem Bundesnaturschutzgesetz. Das betrifft auch den Jagdschutz. Der Jagdschutz kann somit nur Maßnahmen zulassen, die dem Schutz des jagdbaren Wildes dienen. Der Jagdschutz ist nicht Bestandteil des Jagdausübungsrechts, sondern hat eine ordnungspolitische Funktion.

Darüber hinaus erscheint es äußerst fraglich, ob eine Katze überhaupt eine Bedrohung für den jagdbaren Wildbestand darstellt. Eine auf § 23 Bundesjagdgesetz basierende Regelung kann nämlich immer nur dann Anwendung finden, wenn die Katze im konkreten Fall auch tatsächlich jagdbares Wild wildert; typische Beutetiere der Katze sind aber insbesondere Kleinnager, wie Mäuse und Ratten, seltener Singvögel oder Amphibien und Reptilien, die nicht Wild i.S.d. Jagdrechtes sind.

Der Versuch, Katzen in sogenannte verwilderte Hauskatzen ohne Halter und Hauskatzen mit Halter zu trennen und nur letzte von der Tötungsbefugnis auszunehmen, widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts4 aus dem Jahr 2018 zum Auffinden von Haustieren.

Die Tötung einer Hauskatze ist als nicht verhältnismäßig anzusehen, weil dies für das Tier den schwerstmöglichen Eingriff in sein Leben darstellt, mildere Mittel anzuwenden sind und darüber hinaus auch den schwersten Eingriff in die Eigentumsrechte des betroffenen Halters darstellt. Demgegenüber steht, wenn überhaupt, nur ein vergleichsweise geringer Nutzen für das jagdbare Wild. Letztendlich handelt es sich beim Hauskatzenabschuss um eine Tötung ohne vernünftigen Grund, wie er jedoch durch das Tierschutzgesetz eingefordert wird.

Seit der Jagdordnung für das Königreich Hannover, über die Änderung des Jagdrechtes 1849, weiter über das Preußische Jagdpolizeigesetz zum Reichsjagdgesetz 1934 bis zur Übernahme in das Bundesjagdgesetzes 1952 wurde der Hunde- und Katzenabschuss unverändert übernommen. Es ist an der Zeit, dass Jagdrecht zu reformieren und den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Die Jägerschaft ist aufgefordert sich den aktuellen Veränderungen zu stellen.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 84 Mitgliedsvereinen, in denen über 24.500 Tierschützer*Innen organisiert sind.

Kontakt zu unserer Pressestelle unter: Info@tierschutzniedersachsen.de

1 https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html

2 https://ljv-sachsen.de/ag-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/sachsens-jaeger-wollen-keine-katzen-schiessen/

3 https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__1.html

4 https://www.bverwg.de/de/260418U3C24.16.0

Wittmund plant jährliche Förderung für Kastration von Streunerkatzen

Bei der Sitzung des Umwelt-, Agrar-, Straßen- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wittmund wird am 5. Februar über einen Vorschlag der Verwaltung debattiert, jährlich 20.000 € Unterstützung für Kastrationen von Fundkatzen zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Sitzung findet um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund statt.

Die Beschlussvorlage mit Details zur Situation der Katzen und Angaben warum diese Investition aus Sicht der Stadt notwendig ist, können Interessierte im Bürgerinformationssystem der Stadt Wittmund finden.

Kim-Christin Hibbeler berichtet für den Anzeiger für Harlingerland bei NWZ Online und am 24. Januar in der gedruckten Ausgabe über die geplante Sitzung und stellt die Argumente zusammen.

Fundkatze Wittmund

Diese weibliche, nicht gekennzeichnete Katze, hält sich schon längere Zeit in der Anton-Oncken-Str. auf und will ihren neuen Platz auf der Terrasse gar nicht mehr verlassen. Leider kann sie dort nicht bleiben. Da sich bisher kein Besitzer gefunden hat, wir nicht wissen, ob sie kastriert ist und wegen der aktuellen Witterung, wurde sie als Fundtier gemeldet und ins Tierheim Wilhelmshaven verbracht. Sollte sie dennoch vermisst werden, bitte direkt an das Tierheim WHV wenden. Tel.: 04421-72172

Neujahrsanschreiben 2025 des Deutschen Tierschutzbundes Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Tierschützerinnen und Tierschützer,
ein sehr bewegtes Tierschutzjahr liegt hinter uns:
Die Kriege dieser Welt hindern uns daran, zur Tagesordnung überzugehen. In der Ukraine, wo
nun schon so lange dieser furchtbare Krieg herrscht, werden nicht nur Menschen verletzt und
getötet, sondern erleben auch viele Tiere im Verborgenen das gleiche Schicksal. Im Libanon,
in Palästina, Israel, im Jemen und in Syrien gehören neben unschuldigen Menschenkinder
auch unzählige Tiere zu den Opfern.
Die Auswirkungen dieser unseligen kriegerischen Auseinandersetzungen bekommen wir als
Tierschutzvereine in Deutschland nunmehr auch zu spüren – wirken sie sich doch in
wirtschaftlicher Hinsicht, aber auch allgemein auf den Tierschutz in Deutschland aus und
belasten so unsere Tierschutzarbeit, die im nunmehr vergangenen Jahr erheblich ins
Hintertreffen geraten ist.
Der im Grundgesetz verankerte – und damit zum Staatsziel erklärte – Schutz der Tiere wird
ökonomischen Interessen geopfert, die Gesetzgebung entsprechend zurückgefahren und
beabsichtigte Änderungen zur Verbesserung des Tierschutzes mit der fadenscheinigen
Begründung der Krisenbewältigung blockiert. Gesetzesvorhaben verschwinden in der
Schublade oder werden komplett gecancelt. Eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge

  • gerade im Hinblick auf die Neuwahlen im Februar 2025 – betrachten.
    In vielen Bereichen stellen wir mit Erschrecken fest, dass die sachliche Auseinandersetzung
    in der politischen Diskussion immer mehr eine untergeordnete Rolle spielt: das macht es uns
    als Tierschutzorganisation nicht einfach, die Interessen unserer Mitgliedsvereine zu vertreten.
    Tierschutzvereine haben leider keine Trecker oder Lohnunternehmer, die beauftragt werden
    können, in eigener Lobbyarbeit durch Aufbau einer Drohkulisse und Einschränkung der
    Bewegungsfreiheit Dritter die eigenen Interessen lautstark und mit Gewalt durchzusetzen.

Tierschutzverbände und Tierschutzvereine nutzen die demokratischen
Beteiligungsmöglichkeiten, um mit Sachargumenten und vor allem im Dialog in den politischen
Diskussionen und Verhandlungen zu überzeugen.
Als Staatsbürger:innen, die sich der Staatszielbestimmung Tierschutz des Art. 20a verpflichtet
haben, sind uns exzessive Maßnahmen zur Durchsetzung eigener Interessen fremd.
Es gibt Positives…
So wurde seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz im Jahr 2024 erstmalig ein Förderbetrag von 600.000,- € für die Kastration
freilebender Hauskatzen zur Verfügung gestellt, die durch Tierschutzorganisationen um
weitere 70.000,-€ aufgestockt werden konnten. Obwohl noch nicht eingeführt, wollen wir die
beabsichtigte landesweite Kastrationsverordnung für Hauskatzen, die beabsichtigte Änderung
des Niedersächsischen Hundegesetzes, welches u.a. die Rehabilitierungsmöglichkeit der als
gefährlich eingestuften Hunde nunmehr beinhalten soll, und die beabsichtigte Änderung der
Gefahrtierverordnung zunächst unter den positiven Entwicklungen aufführen.
…. aber auch viel Negatives
Uns hat die gnadenlose Realität der Missstände in der Tierhaltung wieder eingeholt und
offenbart, dass unsere politischen Entscheidungsträger die gesetzlichen, aber auch die
verfassungsrechtlich geschaffenen Grundlagen in der Tierhaltung zum Teil ignorieren und
nicht als rechtstaatliche Verpflichtung anerkennen.
Der erhoffte Wechsel in der Tierschutzpolitik im Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren nicht gezeigt. Außer vollmundigen Ankündigen
wurde – bis auf die Einsetzung einer „Bundesbeauftragten für Tierschutz“ – keine der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen im Tierschutz umgesetzt. Somit fielen unter
anderem die versprochene Verbrauchsstiftung für Tierheime, die Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, das Wildtierverbot in Zirkussen, das Verbot von
schwerst belastenden Tierversuchen sowie das Verbot der Anbindehaltung wirtschaftlichen
Interessen zum Opfer.
Die beabsichtigte Änderung des Tierschutzgesetzes ist krachend gescheitert – oder war sie
am Ende nie wirklich beabsichtigt, weil es dem Begehren des „Grünen
Bundeslandwirtschaftsministers“, sich „mit weißer Weste“ um das Amt des Baden Württembergischen Ministerpräsidenten zu bewerben, geopfert wurde? Weil man sich durch
die lautstarken, zum Teil gewaltsamen, Bauernproteste hat einschüchtern lassen?
Zukunft des Tierschutzes in Niedersachsen
Können wir uns auf bestehende gesetzliche Grundlagen verlassen oder müssen wir uns auch
zukünftig weiter darauf einstellen, dass der im Grundgesetz verankert Schutz der Tiere immer
wieder ökonomischen Interessen geopfert und die Gesetzgebung entsprechend angepasst
wird.

Diese Frage wird uns alle 2025 stark beschäftigen. Die Einsparungen in den öffentlichen
Haushalten belasteten bereits im letzten Jahr die Vertragsverhandlungen zwischen
Tierschutzvereinen und Kommunen zur Fundtierverwahrung. Kommunen gehen auch wieder
dazu über, sich ihrer Pflichtaufgabe der Fundtierverwahrung zu entziehen. Dieser Trend wird
sich unter der aktuellen Finanzkrise der Kommunen in 2025 fortsetzen. Dies wird eine weitere
Schwächung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Tierschutzvereine nach sich ziehen, wenn
wir uns dem nicht gemeinsam erwehren. Für zwei unserer Mitgliedsvereine hat dieser
Umstand im letzten Jahr bereits zur Auflösung geführt.
Die beabsichtigte Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes wirft ihre Schatten voraus:
gegen die längst überfällige Streichung der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren
und der Streichung des Hunde- und Katzenabschusses aus dem Niedersächsischen
Jagdgesetz macht die Landesjägerschaft mit unlauteren Methoden mobil.

Sie will sich die tierquälerische Ausbildung ihrer Jagdhunde an lebenden Tieren – Füchsen und
Enten, die eigens für diesen Zweck gezüchtet werden – und die willkürliche Tötung von Hunden
und Katzen nicht nehmen lassen, weil sie „…das schon immer so gemacht haben…“.
Das können und dürfen wir nicht einfach so hinnehmen!
Gemeinsam sind wir stark
Uns eint die grundsätzliche Überzeugung, dass wir Tiere als Mitgeschöpfe ansehen und sie
damit als fühlende und soziale Lebewesen anerkennen.
Hier spielen wir und unsere Vereine eine entscheidende Rolle:
mit unserem Sachverstand im Umgang mit Tieren können und müssen wir weiterhin für die
notwendige Aufklärung unserer Mitbürger*Innen sorgen.
Wir müssen uns zukünftig noch stärker gegen die vorherrschende Ignoranz gegenüber
unserer Umwelt und dem vom Menschen verursachten Leiden der Tiere positionieren und dies
auch bei Bedarf laut artikulieren. Wir werden uns in diesem Jahr darauf einstellen müssen,
unsere Positionen auch in Präsenz zu vertreten.
Wir sind an Ihrer Seite
Wir werden uns intensiv um den Erhalt der Tierschutzvereine in Niedersachsen einsetzen.
Zurückblickend auf die letzten Jahre möchten wir an dieser Stelle noch einmal sichtbar
machen, dass sich der Landestierschutzverband mit seinen Mitgliedern – und natürlich im
Schulterschluss mit unserem Dachverband – als Solidargemeinschaft verstehen, die
füreinander einsteht.
Aus diesem Grund sollten Sie alle als einzelner Verein nicht mit Scheuklappen agieren.
Bewahren Sie sich bitte den Blick über den Tellerrand und suchen Sie die Gespräche mit Ihren
benachbarten Tierschutzvereinen. Entdecken Sie Gemeinsamkeiten, aber auch
Unterschiedlichkeiten, die es ermöglichen, sich gegenseitig zu unterstützen und zu ergänzen.
Gerade in der heutigen Zeit, die für alle eine große Herausforderung bedeutet, ist ein
Für- und Miteinander extrem wichtig für Ihre zukünftige Existenzsicherung.
Ein gemeinsames Vorgehen stärkt den Tierschutz vor Ort und entlastet die Vorstände
und Mitarbeiter:innen. Unterstützen Sie sich gegenseitig. Gemeinsam sind Lösungen
für Probleme häufig schneller zu finden.
Wir danken Ihnen von Herzen für die von Ihnen geleistete Arbeit in dem herausfordernden
Jahr 2024, und wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen in 2025.
Ihnen ein gesundes, glückliches und gesegnetes neues Jahr!

Für den Vorstand
Ihr
Dieter Ruhnke, Vorsitzender